Liebe ärztliche Kolleginnen und Kollegen,
die derzeit auffallend hohen Fallzahlen für Denguevirus-Infektionen insbesondere in Lateinamerika, aber auch in anderen tropischen und subtropischen Ländern spiegeln sich in Deutschland bei Reiserückkehrern mit hohen Infektionszahlen in 2024 wider; bedingt durch den Klimawandel sowie den internationalen Personen- und Waren-verkehr breitet sich die asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) – der Vektor vieler Arbovirus-Infektionen (Arbo = ARthropod-BOrn) – auch in unseren Breiten aus und macht autochthone Denguevirus-Infektionen in Deutschland zukünftig nicht unwahrscheinlich.
Wir möchten Sie dafür sensibilisieren, bei Reiserückkehrern – neben der Malaria – an die Möglichkeit anderer Stechmücken-übertragener Infektionen zu denken, insbesondere das Denguevirus, aber auch Zika- und Chikungunyavirus mit sich stark ähnelnden Symptomen und Ausbreitungsgebieten (s.u.); die Austestung auf vorhandene IgG- und IgM-Antikörper erfolgt bei uns daher immer simultan für alle drei Erreger, anforderbar als Untersuchung „Tropical Fever Immunoblot“.
Aufgrund kurzer Virämie und früher Antikörper-Bildung hat die serologische Diagnostik bei den genannten drei Erregern einen hohen Stellenwert.
Wir ergänzen die Anforderung auf Denguevirus immer um eine Testung auf das NS1-Antigen, welches die diagnostische Lücke zwischen PCR und Antikörper-Bildung verkleinert und meist bereits ab Tag 1 des Symptombeginns bis ca. Tag 8 im Blut infizierter Betroffener nachweisbar ist.
Einen diagnostischen Pfad hinsichtlich Zikavirus-Infektionen finden Sie auf der Website des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin in Hamburg.
Bei negativer Serologie, klinisch jedoch fortbestehendem Verdacht auf einen der drei Erreger empfehlen wir die serologische Verlaufskontrolle im Abstand von 7-14 Tagen.
Zusammenfassend ergeben sich Indikationen für die Antikörper-Bestimmung bei:
Bitte geben Sie bei der Anforderung der Diagnostik die Reiseanamnese und kürzlich erfolgter Flavivirus-Impfungen mit FSME-, Gelbfieber- oder Dengue-Impfstoff an.
Die Untersuchungen sind bei Symptomatik über die GKV abrechenbar; da es sich um melde-pflichtige Infektionen handelt, gelten die Kosten als extrabudgetär (Ausnahmekennziffer 32006).
Bei weiteren Fragen zur Diagnostik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.