Das von-Hippel-Lindau-Syndrom (VHL-Syndrom) ist eine seltene erbliche Tumorerkrankung, die autosomal-dominant vererbt wird und durch pathogene Varianten im Tumorsuppressorgen VHL verursacht wird. Das VHL-Gen codiert das VHL-Protein (pVHL), das eine wichtige Rolle bei der Regulation der Genexpression in Abhängigkeit von Sauerstoff spielt. Es gibt zwei Typen des VHL-Syndroms. VHL-Typ I ist primär durch das Auftreten von Hämangiomen in Retina, ZNS, Nierenzellkarzinomen und/oder neuroendokrinen Tumoren gekennzeichnet. Dieser Typ ist durch Nonsense-Varianten oder Deletionen größerer Genabschnitte bedingt. Bei VHL-Typ II hingegen ist das Risiko für die Entstehung von Phäochromozytomen sehr hoch. Zumeist werden bei den Patienten Missense-Varianten in VHL nachgewiesen.
Das von-Hippel-Lindau-Sydrom (VHL-Syndrom) ist eine seltene erbliche Tumorerkrankung (Prävalenz 1:50.000), welche mit der Entstehung von meist gutartigen Tumoren einhergeht und einem autosomal-dominanten Erbgang folgt. Betroffene entwickeln hauptsächlich Hämangiome oder Hämangioblastome in der Retina oder dem ZNS. Des Weiteren werden bei Patienten Nieren- und/oder Pankreaszysten, Nierenzellkarzinome, Phäochromozytome, neuroendokrine Tumoren (NETs) oder Endolymphatische Sack Tumoren (ELST) diagnostiziert.
Ursächlich für das von-Hippel-Lindau-Syndrom sind pathogene Varianten im Tumorsuppressorgen VHL. Das VHL-Gen codiert das VHL-Protein (pVHL), das Teil eines Proteinkomplexes ist, der eine wichtige Rolle bei der Regulation der Genexpression in Abhängigkeit von Sauerstoff spielt. Pathogene Keimbahnvarianten in VHL führen nicht unmittelbar zur Entartung. Erst nach Ausfall des zweiten, intakten VHL-Allels durch spontane somatische pathogene Veränderungen kann es zur unkontrollierten Teilung und Entartung der betroffenen Zellen kommen (Zwei-Treffer-Hypothese nach Knudson). Die Penetranz pathogener VHL-Varianten wird allerdings mit annähernd 100% bis zum 65. Lebensjahr angegeben.
Klinisch kann zwischen VHL-Typ I und VHL-Typ II unterschieden werden: VHL-Typ I ist charakterisiert durch das Auftreten von Hämangiomen in der Retina und/oder im ZNS, Nierenzellkarzinomen und/oder neuroendokrinen Tumoren. Das Risiko für Phäochromozytome ist allerdings sehr gering. VHL-Typ I ist mit Nonsense-Varianten oder Deletionen größerer Genabschnitte assoziiert. Im Gegensatz dazu ist bei VHL-Typ II das Risiko für die Entstehung von Phäochromozytomen sehr hoch, und häufig werden bei Betroffenen Missense-Varianten in VHL detektiert.
Homozygote oder kombiniert heterozygote pathogene Varianten können eine seltene Form der familiären Erythrozytose hervorrufen (Chuvash-Polyzythämie, OMIM 263400). Klinisch zeigen sich hier erhöhte Erythrozytenzahlen und ein erhöhter Erythropoetin-Serumspiegel bei normalem Sauerstoffgehalt im Gewebe.
Bei Nachweis einer ursächlichen Variante wird dem Anlageträger ein systematisches Vorsorgeprogramm empfohlen, bestehend aus einer allgemeinen klinischen Untersuchung, einer Augenhintergrunduntersuchung und einer Katecholamin-Bestimmung, sowie MRT-Aufnahmen von Kopf, Wirbelsäule und Abdomen in jährlichen Abständen. Es besteht ein 50%-iges Risiko, die Variante an Nachkommen zu vererben. Kinder von Anlageträgern sollten vor dem 5. Lebensjahr gezielt auf die familiäre ursächliche Variante getestet werden, und bei Nachweis der Variante ab dem 5. Lebensjahr am Vorsorgeprogramm teilnehmen.
Hinweis zur prädiktiven Diagnostik:
Bei der prädiktiven Diagnostik werden gesunde Risikopersonen untersucht, in der Regel erstgradige Verwandte von Betroffenen. Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) soll bei jeder diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Beratung angeboten werden. Bei prädiktiver genetischer Diagnostik muss laut GenDG vor der Untersuchung und nach Vorliegen des Resultats genetisch beraten werden (§10, Abs. 2 GenDG).
Erkrankung | ICD—10 | Gen | OMIM—G |
von Hippel-Lindau-Syndrom | Q85.8 | VHL | 608537 |
letzte Aktualisierung: 12.7.2024