Hereditäre Leiomyomatose und Nierenzellkarzinom (HLRCC), charakterisiert durch kutane und uterine Leiomyome sowie Nierenzellkarzinome, ist genetisch durch heterozygote Keimbahnvarianten im FH-Gen bedingt. Bei Anlageträgern reduziert sich die Fumarat-Hydratase-Enzymaktivität um 60%, und das Risiko für Nierenzellkarzinome liegt bei 15-30%. Es gibt noch keine festgelegten Vorsorgeempfehlungen für Betroffene und gesunde Anlageträger.
Das hereditäre Leiomyomatose und Nierenzellkarzinom Syndrom (hereditary leiomyomatosis and renal cell carcinoma, HLRCC) ist charakterisiert durch das Auftreten kutaner und/oder uteriner Leiomyome und Nierenzellkarzinome. Kutane Leiomyome treten bei etwa 76% der Betroffenen auf, uterine Leiomyome werden bei annähernd allen weiblichen Anlageträgerinnen diagnostiziert. Die Nierenzellkarzinome sind vom papillären Typ 2 und weisen ein junges Manifestationsalter auf (durchschnittlich im Alter von 40 Jahren). Seltener werden auch klarzellige Nierenzellkarzinome oder Ductus-Bellini-Karzinome diagnostiziert. Das Risiko für Anlageträger für die Entwicklung eines Nierenzellkarzinoms wird mit 15-30% angegeben, wobei die Penetranz und Expressivität auch innerhalb einer Familie sehr variabel sein können. Klinisch besteht der Verdacht auf HLRCC, wenn bei einem Patienten das Hauptkriterium oder mind. zwei der Nebenkriterien erfüllt ist bzw. sind:
Bei atypischer klinischer Präsentation kann die Messung der Fumarat-Hydratase-Enzymaktivität hilfreich sein, da bei Anlageträgern eine Minderung der Enzymaktivität um 60% nachgewiesen wurde.
Ursächlich für HLRCC sind heterozygote Keimbahnvarianten im FH-Gen. Zur Ausbildung von Leiomyomen und/oder Nierenzellkarzinomen kommt es aber erst nach Ausfall des zweiten, intakten FH-Allels durch spontane, somatische Mutationen. Anlageträger haben i.d.R. einen betroffenen Elternteil, obwohl auch das Vorkommen von de novo-Keimbahnvarianten oder Mosaikvarianten möglich ist. Biallelische pathogene Keimbahnvarianten im FH-Gen führen zur Fumarat-Hydratase-Defizienz (OMIM 606812).
Derzeit gibt es keine definierten Vorsorgeempfehlungen für Betroffene und gesunde Anlageträger. Da bislang keine Manifestationen vor dem 18. Lebensjahr beschrieben sind, empfiehlt die American Society of Clinical Oncology die prädiktive genetische Testung von Risikopersonen ab dem 18. Lebensjahr.
Hinweis zur prädiktiven Diagnostik:
Bei der prädiktiven Diagnostik werden gesunde Risikopersonen untersucht, in der Regel erstgradige Verwandte von Betroffenen. Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) soll bei jeder diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Beratung angeboten werden. Bei prädiktiver genetischer Diagnostik muss laut GenDG vor der Untersuchung und nach Vorliegen des Resultats genetisch beraten werden (§10, Abs. 2 GenDG).
Erkrankung | ICD—10 | Gen | OMIM—G |
Hereditäre Leiomyomatose und Nierenzellkarzinom (HLRCC) | C64 | FH | 136850 |
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